1. Sofort Anhalten
Nach einem Unfall unbedingt am Unfallort bleiben. Ausnahme nur in Notfällen.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist strafbar. Verlässt ein Unfallbeteiligter unerlaubt den Unfallort, muss er mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe rechnen.
Darüber hinaus wird der Unfallflüchtige regelmäßig als zum Führen eines Fahrzeuges ungeeignet angesehen und ihm wird die Fahrerlaubnis entzogen.
2. Unfallort sichern
Zur Vermeidung eines weiteren Schadens muss die Unfallstelle gesichert werden.
Achten Sie dabei auf Ihre eigene Sicherheit.
3. Erste Hilfe
Bei Personenschäden: Erste Hilfe leisten.
4. Notfallmeldung
Bei einer Notfallmeldung die 4 W beachten (in dieser Reihenfolge):
- Wer meldet den Unfall? (Name)
- Wo hat sich der Unfall ereignet? (Unfallort genau bezeichnen)
- Was ist passiert? (Unfallbeschreibung, Zahl der Verletzten, Art der Verletzungen)
- Wann ist es passiert?
5. Unfallprotokoll fertigen / Beweise sichern / Polizei rufen
Zunächst sollte ein Unfallprotokoll erstellt (siehe
Rückseite) und Beweise gesichert werden. Es sollten nach Möglichkeit viele Fotos aus verschiedenen Perspektiven und Entfernungen gemacht werden. Gehen Sie auch ruhig mal etwas weiter weg.
Unfallspuren dürfen solange nicht beseitigt werden, bis die notwendigen Sicherungsmaßnahmen getroffen sind. Die Beseitigung von Unfallspuren kann mit einer Geldbuße belegt werden.
6. Kein Schuldanerkenntnis abgeben / Aussageverweigerungsrecht
Am Unfallort sollte man mit Angaben zum Unfallhergang vorsichtig sein. Oft steht man noch unter dem Einfluss eines Unfallschocks. Machen Sie deshalb am Unfallort keine vorschnellen Angaben und
unterschreiben Sie nie ein Schriftstück, ohne die rechtliche Tragweite des Inhalts des Schreibens vollständig verstanden zu haben.
Eine Erklärung, in der die Schuld für den Unfall anerkannt wird, kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Auch gegenüber der Polizei sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zum Unfallhergang zu machen. Sie können sich auf Ihr Aussageverweigerungsrecht berufen.
7. Schaden
Sobald möglich müssen die Schäden am Fahrzeug festgestellt und dokumentiert werden. Rufen Sie hierzu einfach Ihr Sachverständigenbüro Beilken unter der Telefonnummer 040 4320860 an.
8. Versicherung
Der Unfallverursacher sollte umgehend seine eigene Haftpflichtversicherung informieren.
Bei strittiger Schuld empfiehlt es sich für alle Beteiligten, die eigene Haftpflichtversicherung über den Unfall zu unterrichten.
9. Unfallregulierung
Ein Verkehrsunfall wirft viele rechtliche Probleme auf. Unwissenheit und falsches Verhalten nach dem Unfall und bei der Unfallregulierung führt schnell zu Rechts-
und finanziellen Nachteilen.
Deshalb sollte der Geschädigte sich genau überlegen, durch wen er seine Unfallregulierung abwickeln und von wem er sich beraten lässt. Der von der gegnerischen Versicherung angebotenen Hilfe bei der Unfallregulierung sollte mit Vorsicht begegnet werden, da die "Hilfe" in aller Regel weder selbstlos noch im alleinigen Interesse des Geschädigten erfolgt.
Will man Rechtsnachteile und finanzielle Einbussen vermeiden, sollte man sich nach einem Verkehrsunfall an einen Anwalt (z.B. Fachanwalt für Verkehrsrecht) seines Vertrauens wenden und mit ihm die Unfallregulierung besprechen.