Ein anderer Verkehrsteilnehmer hat Ihr Fahrzeug beschädigt und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt und Fahrerflucht begangen :


Ist der Schädiger durch Zeugen gesehen oder auf andere Art ermittelt worden, verhält sich die Angelegenheit recht einfach und ist wie ein schuldloser Unfall zu betrachten und zu behandeln (siehe Button links).

Wenn der Schädiger nicht ermittelt oder Ihm seine Beteiligung am Unfall (noch) nicht vollständig nachgewiesen ist, ist es oft richtig, zunächst nur die Beweise zu sichern und den weiteren Fortgang der Ermittlungen abzuwarten. Denn der Ausgang der Ermittlungen ist kurz nach dem Ereignis nur schwer einzuschätzen. Problematisch ist dann die Abwägung der Kostenfrage. Wer ein Gutachten in Auftrag gibt, hat bei negativem Ausgang die Kosten allein zu tragen. Wer es unterläßt und sein Fahrzeug repariert, bringt sich in Beweisnot. Die Erstattungsfähigkeit der Werkstattrechnung ist dann nicht sicher. Was jedoch noch schwerer wiegt ist, dass ein Nachweis des wirklichen Schadenherganges oder des Schadenumfanges durch die Auswertung und Zuordnung der einzelnen Beschädigungen an den Fahrzeugen ohne aussagefähiges Bildmaterial nicht mehr möglich ist.            

Der Ablauf bei uns :


Wir bieten unseren Kunden in dieser unangenehmen Situation einen besonderen Service an:
Wir nennen ihn das Standby- Gutachten.


Hierbei wird der Unfallschaden zunächst nur aufgenommen und die Beweise werden gesichert. Insbesondere werden aussagefähige Lichtbilder der Beschädigungen angefertigt. Und zwar mehr als es im unstrittigen Normalfall erforderlich wäre.
Das Gutachten wird jedoch zunächst nicht ausgefertigt. Dieses vermeidet zunächst erhebliche Kosten. Wenn sich herausstellt, dass ein Gutachten benötigt wird, kann dieses jederzeit erstellt werden.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug zu uns in die Max-Brauer-Allee in Hamburg Altona kommen, ist die Schadenaufnahme für Sie kostenfrei. Wenn wir zu Ihnen oder in eine Werkstatt kommen berechnen wir nur die Anfahrt. Auf diese Art ist das Kostenrisiko minimiert, es bleiben alle Optionen offen und das Fahrzeug kann sogleich repariert werden.

Was ist zu beachten bei Unfällen mit Fahrerflucht ?
Bei Unfällen mit Fahrerflucht ist im Gegensatz zum schuldlosen Unfall mit klarer Sach und -Rechtslage keine Bagatellschadengrenze gegeben. Aufgrund der erhöhten Beweissicherungsbedarfes und unter Berücksichtigung der strafrechtlichen Bedeutung für den Schädiger ist stets die Erstellung eines Gutachtens angezeigt. Die Sachverständigenkosten sind vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zu erstatten. Die Erfahrung zeigt, dass dieses sehr richtig ist. In keiner Unfallkonstellation wird so häufig und vehement der Schadenumfang oder die Höhe der erforderlichen Reparaturkosten bestritten. Das mag daran liegen, dass die Höhe bzw. der Umfang des Schadens für eine eventuelle Bestrafung des Verursachers von Bedeutung ist.

Es ist daher unabhängig von der Frage, ob der Verursacher bereits ermittelt ist, eine umgehende Beweisaufnahme durch den Sachverständigen anzuraten. Denn die Verschmutzungsverhältnisse und der Korrosionsgrad an den beschädigten Fahrzeugteilen kann erheblich zur Zuordnung von Beschädigungen zum Unfallereignis beitragen. Es ist daher ratsam, das beschädigte Fahrzeug vor der Beweissicherung durch den Sachverständigen nicht zu waschen oder irgendwie zu verändern.