Sie sind in einen Unfall verwickelt,und die Schuldfrage ist unklar oder strittig:


In solchen Fällen kommt es sehr auf die Beweislage an. Zeugen am Unfallort, Aussagen bei der Polizei, aber auch ganz besonders die Einzelheiten der Beschädigungen können zur Aufklärung des wirklichen Unfallherganges und somit Klärung der Schuldfrage beitragen.
Grundsätzlich empfehlen wir, bei unklarer Schuldfrage einen Rechstanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.
Oft ist der Ausgang der Ermittlungen kurz nach dem Unfall nur schwer einzuschätzen. Dieses gilt für alle Beteiligten. Problematisch ist immer die Abwägung der Kostenfrage. Wer bei unklarer Schuldfrage ein Gutachten in Auftrag gibt, hat bei negativem Ausgang die Kosten allein zu tragen. Wer es unterläßt und sein Fahrzeug repariert, bringt sich in Beweisnot. Die Erstattungsfähigkeit der Werkstattrechnung ist dann nicht sicher. Was jedoch noch schwerer wiegt ist, dass ein Nachweis des wirklichen Schadenherganges über die forensische Auswertung der einzelnen Beschädigungen am Fahrzeug ohne gutes Bildmaterial nicht mehr möglich ist.           

Der Ablauf bei uns :


Wir bieten unseren Kunden in dieser unangenehmen Situation einen besonderen Service an:
Wir nennen ihn das Standby- Gutachten.
Hierbei wird der Schaden zunächst nur aufgenommen und die Beweise werden gesichert. Insbesondere werden aussagefähige Lichtbilder der Beschädigungen angefertigt. Und zwar mehr als es im unstrittigen Normalfall erforderlich wäre.
Das Gutachten wird jedoch zunächst nicht ausgefertigt. Dieses vermeidet zunächst erhebliche Kosten. Wenn sich herausstellt, dass ein Gutachten benötigt wird, kann dieses jederzeit erstellt werden.
Auf diese Art ist das Kostenrisiko minimiert, es bleiben alle Optionen offen und das Fahrzeug kann sogleich repariert werden.


Haftungsquote - Was bedeutet das für Sie?
Wenn die Schuld am Eintritt eines Unfallereignisses unter den Beteiligten aufgeteilt wird, spricht man von einer Haftungs oder -Schadenquote. Diese wird in Prozent angegeben (z.B. 60% : 40%). In einem solchen Fall hat die gegnerische Versicherung den Ihnen entstandenen Schaden in Höhe der festgelegten Quote (im Beispiel 60%) zu bezahlen. Ihr Schaden besteht hierbei aus der Gesamtheit des Schadens, also alle aufgrund des Unfalles entstandenen Kosten oder geldwerten Nachteile.

Es werden also auch die Sachverständigenkosten gemäß der festgelegten Haftungsquote (im Beispiel 60%) von der gegnerischen Versicherung erstattet.